Datenschutz-bestimmungen
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Datenverwaltungsprospekt
Das Ziel des vorliegenden Datenverwaltungsprospekts ist die Erfassung der für die BHS Trans Kft. zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, sowie der von der Gesellschaft angewendeten Datenschutz- und Datenverwaltungsvorschriften, weiterhin die Bestimmung der Datenschutz- und Datenverwaltungspolitik der Gesellschaft.
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I. Ziel des vorliegenden Datenverwaltungsprospekts
Die BHS Trans Korlátolt Felelősségű Társaság (Sitz: HU-2120 Dunakeszi, Pallag utca 7. Firmenregisternummer: 13-09-194265 Steuernummer: 23196081-2-13, honlap: www.bhstrans.hu, im Weiteren: „BHS TRANS”,oder, „DATENVERWALTER”, oder „GESELLSCHAFT”), als Datenverwalter unterzieht sich folgender Informierung, und er anerkennt ihr Inhalt für sich als obligatorisch.
Die BHS Trans verpflichtet sich, dass ihre Tätigkeiten bezüglich jeder Datenverwaltung und Datenverarbeitung den Erwartungen, die in der vorliegenden Informierung und im Gesetz Nr. CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit (im Weiteren: „Infogesetz“) sowie in der Datenschutz-Grundverordnung Nr. EU 2016/679 (im Weiteren: „GDPR”) bestimmt sind.
Die BHS Trans ist fühlt sich verpflichtet, die persönlichen Daten ihrer Kunden und Partner zu schützen, sie hält es für hervorgehoben wichtig, das Recht ihrer Kunden zu respektieren. Die BHS Trans behandelt die persönlichen Daten vertraulich, und nimmt alle Sicherheits-, technische und Organisationsmaßnahmen vor, die die Sicherheit der Daten garantieren.
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II. Begriffe
In der vorliegenden Informierung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:
- Betroffene Person: eine Person, die mit bestimmten persönlichen identifizierten oder – direkt oder indirekt – identifizierbaren Daten identifiziert werden kann;
- Persönlichen Daten: jede identifizierte oder identifizierbare Information bezüglich einer natürlichen („betroffenen“) Person. Die natürliche Person kann identifiziert werden, die direkt oder indirekt aufgrund einer ID, zum Beispiel Name, Nummer, Standortdaten online ID bzw. durch einen oder mehrere physisch, physiologisch, mental, wirtschaftlich, kulturell oder sozial charakteristischen Faktor/en identifiziert werden kann;
- Zustimmung: freiwillige und entschlossene Äußerung des Willens der betroffenen Person auf Basis entsprechender Informierung, und mit der sie ihre unmissverständlichen Zustimmung gibt, ihre sich auf sie beziehenden persönlichen Daten zu behandeln.
- Einwendung: die Erklärung der betroffenen Person, mit der sie die Verwaltung ihrer persönlichen Daten bemängelt, und die Einstellung der Datenverwaltung bzw. das Löschen der behandelten Daten beantragt;
- Datenverwalter: natürliche Person oder Rechtsperson, bzw. über juristische Persönlichkeit nicht verfügende Organisation, die selbstständig oder mit anderen zusammen das Ziel der Datenverwaltung bestimmt, die Entscheidungen bezüglich der Datenverwaltung (die angewendeten Mittel auch inbegriffen) trifft und durchführt, oder den Datenverarbeiter durchführen lässt;
- Datenverwaltung: jede im Hinblick auf die Daten vorgenommene Operation oder Gesamtheit von Operationen, unabhängig von dem dazu angewendeten Verfahren, insbesondere die Erfassung, Erhebung, Speicherung, Organisation, Aufbewahrung, Anpassung, Nutzung, Anforderung, Übermittlung, Verbreitung, den Abgleich oder die Verknüpfung, Sperrung, Löschung oder Vernichtung sowie die Verhinderung der weiteren Verwendung der Daten, die Anfertigung von Foto-, Ton- oder Bildaufnahmen sowie die Erfassung physischer Eigenschaften, die zur Identifizierung einer Person geeignet sind (z. B. Finger- oder Handflächenabdrücke, DNA‑Proben oder Irisbilder);
- Datenübermittlung: die Daten werden für bestimmte Dritten zugänglich gemacht;
- Datenlöschung: Unkenntlichmachung der Daten auf eine Weise, dass sie nie wiederhergestellt werden können;
- Kennzeichnung der Daten: die Daten werden mit Identifizierungsnummer versehen, damit sie voneinander unterscheiden werden können;
- Datensperre: die Daten werden mit Identifizierungsnummer versehen, damit sie endgültig oder befristet eingeschränkt verwaltet werden können;
- Datenvernichtung: vollständige physische Vernichtung des die Daten enthaltenden Datenträgers;
- Datenverarbeitung: Verrichtung der technischen Aufgaben in Verbindung mit der Datenverwaltung, unabhängig von den zur Durchführung der Tätigkeiten angewendeten Methoden und Mitteln, sowie vom Ort der Anwendung, angenommen, dass die technische Aufgabe mit den Daten durchgeführt wird;
- Datenverarbeiter: die natürliche Person oder Rechtsperson, bzw. über juristische Persönlichkeit nicht verfügende Organisation, die die persönlichen Daten – in dem/den im Gesetz oder in der verbindlichen Rechtsakte der Europäischen Union bestimmten Rahmen und Bedingungen – im gesetzlichen Rahmen des Datenverwalters oder nach seiner Anordnung behandelt;
- Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten: unberechtigte Behandlung oder Verarbeitung der personenbezogenen Daten, so insbesondere unberechtigte Zugriffen, Änderungen, Weiterleitung, Bekanntgabe, Löschung oder Vernichtung sowie zufällige Vernichtung und Beschädigung.
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III. Rechtsgrundlage der Datenverwaltung ist die Informierung der betroffenen Person
Gemäß § 14 des Infogesetzes muss der betroffenen Person vor dem Beginn der Datenverwaltung mitgeteilt werden, dass zur Datenverwaltung eine Zustimmung nötig oder obligatorisch ist.
Alle Datenverwaltungen des Datenverwalters beruhen auf freiwillige Zustimmung oder auf Vertrags- oder Rechtsverpflichtung. Die Rechtsgrundlage der Datenverwaltung des Datenverwalters ist die Erfüllung der von ihm angebotenen oder von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen und der in einem anderen Betreff abgeschlossenen Verträge (im Weiteren: „VERTRÄGE”), und sein Ziel ist die Erfüllung der aus diesen Verträgen stammenden Rechte und Verpflichtungen.
Im Fall der Registrierung auf der Webseite des Datenverwalters ist die Rechtsgrundlage der Datenverwaltung die freiwillige, auf entsprechende Informierung beruhende Zustimmung des Benutzers, weiterhin wenn es um Profilerstellung geht, dann die den Anordnungen von DSGVO entsprechende Informierung des Benutzers, beziehungsweise § 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. In diesem Fall treten die Benutzer mit dem Datenverwalter freiwillig in Verbindung, sie registrieren freiwillig, und nehmen die Dienstleistung des Datenverwalters freiwillig in Anspruch.
Der Datenverwalter darf ohne Zustimmung der Benutzer nur dann die Daten verwalten, wenn er durch das Gesetz eindeutig dafür bevollmächtigt wird. Der Datenverwalter ist berechtigt, die persönlichen Daten bis zur Erfüllung der vorher bestimmten Verträge und bis zur vollständigen Abrechnung beziehungsweise bis zur in der Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist, die zur Erfüllung der Rechtsverpflichtung nötig ist, zu verwalten und aufzubewahren.
In erster Linie sind die zuständigen internen Mitarbeiter berechtigt, die vom Datenverwalter verwalteten Daten kennen zu lernen, diese werden von uns an Dritte nicht weitergegeben, das tun wir ausschließlich aus berechtigtem Interesse (z. B. Eintreibung von Schulden), aus Rechtsverpflichtung, oder wenn der Anwender dazu vorher seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.
Der Datenverwalter informiert die betroffene Person vor dem Beginn der Datenverwaltung in jedem Fall über alle Tatsachen bezüglich der Verwaltung ihrer Daten eindeutig und detailliert, so besonders über das Ziel und die Rechtsgrundlage der Datenverwaltung, über die zur Datenverwaltung berechtigte Person sowie über die Dauer der Datenverwaltung.
Der Datenverwalter kommt diesen Anforderungen in jedem Fall restlos nach. Die Informierung muss sich auch auf die Rechte und die Möglichkeiten des Rechtsmittels erstrecken, und der Datenverwalter kommt dieser Anforderung ähnlich wie oben beschrieben restlos nach.
Wenn die persönliche Informierung der betroffenen Personen unmöglich ist, oder mit unangemessenen Kosten verbunden wäre (wie in diesem Fall auf einer Webseite), dann kann die Informierung auch durch die Veröffentlichung folgender Informationen geschehen:
- verbindlichen Rechtsakte der Europäischen Union,
- Kreis der betroffenen Personen,
- Ziel der Datensammlung,
- Dauer der Datenverwaltung,
- Mögliche Datenverwalter, die berechtigt sind, die Daten kennen zu lernen,
- Informierung über die Rechte und die Möglichkeiten des Rechtsmittels bezüglich der Datenverwaltung
Der vorliegende Datenverwaltungsprospekt ist auf der Webseite der Gesellschaft hier zu erreichen: http://bhstrans.hu/adatkezelesi-tajekoztato Die Änderungen der Informierung treten mit der Bekanntmachung mit dem oben stehenden Titel in Kraft.
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IV. Das Ziel der Datenverwaltung ist:
Die persönlichen Daten dürfen nur aus eindeutig bestimmten, rechtmäßigen Zielen, für die Ausübung des Rechts und Erfüllung einer Verpflichtung verwaltet werden. Die Datenverwaltung muss in jeder Phase dem Ziel der Datenverwaltung entsprechen, sowie die Erhebung und Behandlung der Daten muss immer fair und rechtmäßig sein. Nur solche persönlichen Daten dürfen verwaltet werden, die zur Verwirklichung des Ziels der Datenverwaltung unerlässlich sind, zum Erreichen des Ziels geeignet sind. Persönlichen Daten dürfen nur in dem Maß und für die Zeit, das/die zum Erreichen des Ziels nötig ist, verwaltet werden.
Daten des während der Datenverwaltung in Anspruch genommenen Datenverwalters (Speicherplatz-Datenverwalter):
Cégnév: Rackforest Informatikai Kereskedelmi Szolgáltató és Tanácsadó Zártkörűen Működő Részvénytársaság, 1132 Budapest, Victor Hugo utca 11. 5. emelet B05001
Adószám: 32056842-2-41
Cégjegyzékszám:01-10-142004
Statisztikai szám:32056842 6202 114 01
Telefonszámok:+36 (1) 391-1400
Fax:+36 (1) 391-1410g
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V. Kundenservice und andere Datenverwaltung
Falls die betroffene Person während der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen Fragen, eventuell Probleme hätte, dann kann sie mit dem Datenverwalter auf die auf der Webseite angegebenen Methoden (Telefon, E-Mail, soziale Netzwerke usw.) den Kontakt aufnehmen.
Über die in der vorliegenden Informierung nicht aufgezählten Datenverwaltung geben wir bei der Aufnahme der Daten Auskunft.
Ausnahmsweise bei behördlichen Ersuchung, aufgrund der Ermächtigung einer Rechtsvorschrift oder bei der Ersuchung anderer Organe ist der Datenverwalter verpflichtet, Informationen zu geben, Daten mitzuteilen und zu übergeben, beziehungsweise Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Der Datenverwalter darf persönliche Daten für den Antragsteller – falls die Behörde das genaue Ziel und den Kreis der Daten angegeben hat – nur dann und in dem Maße ausgeben, das zur Verwirklichung des Ziels der Ersuchung unerlässlich nötig ist.
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VI. Datensicherheit
Der Datenverwalter plant und durchführt die Datenverwaltung so, dass er den Schutz Ihrer Privatsphäre der betroffenen Personen sichert.
Der Datenverwalter sorgt für die Sicherheit der Daten (Schutz mit Passwort und Viruskiller), nimmt alle technischen und organisatorischen Maßnahmen vor und bildet die Verfahrensvorschriften aus, die zur Geltendmachung des Infogesetzes, von DSGVO und der Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften nötig sind.
Der Datenverwalter schützt die Daten mit entsprechenden Maßnahmen besonders gegen
- unberechtigten Zugriff,
- Änderung,
- Weiterleitung,
- Veröffentlichung,
- Löschen oder Vernichtung,
- zufällige Vernichtung und Beschädigung,
- Unzugänglichkeit wegen Änderung der angewendeten Technik.
Der Datenverwalter sichert mit entsprechender technischer Lösung, dass die in den Registern gespeicherten Daten direkt nicht verbunden werden und den betroffenen Personen nicht zugeordnet werden können.
Der Datenverwalter sorgt für folgende Bedingungen, damit der unberechtigte Zugriff, die Änderung, die unberechtigte Veröffentlichung und die Verwendung der Daten verhindert werden.
- für die Ausbildung und Betreibung einer entsprechenden IT- und technischen Umgebung,
- für die kontrollierte Auswahl und Überwachung der an der Dienstleistung teilnehmenden Mitarbeiter,
- für die Ausgabe einer detaillierten Verfahrensordnung über Betreibung, Risikomanagement und Dienstleistung.
- Aufgrund der oben Stehenden sichert der Datenverwalter, dass
- die von ihm verwalteten Daten für die berechtigte Person zur Verfügung stehen,
- die Authentizität und Beglaubigung der von ihm verwalteten Daten gesichert sind,
- die Unveränderlichkeit der von ihm verwalteten Daten berechtigt werden kann.
Das IT-System des Datenverwalters sowie des Speicherplatz-Datenverwalters schützt u. a. vor:
- Computerbetrug,
- Spionage,
- Computerviren,
- Spams,
- Hacks
- anderen Angriffen.
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VII. Rechte der betroffenen Personen
Die betroffene Person kann beim Datenverwalter beantragen, ihr Informierung über die Verwaltung ihrer Persönlichen Daten zu geben, ihre persönlichen Daten zu berichtigen sowie ihre persönlichen Daten – die obligatorische Datenverwaltung ausgenommen – zu löschen oder zu sperren.
Auf das Gesuch der betroffenen Person gibt der Datenverwalter Informierung über die von ihm verwalteten, bzw. von dem von ihm beauftragten Verarbeiter verarbeiteten Daten, über Quelle, Ziel, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverwaltung, über den Namen und über die Adresse des Datenverwalters sowie über die Tätigkeit bezüglich der Datenverwaltung, weiterhin – wenn die persönlichen Daten der betroffenen Person weitergeleitet werden – darüber, wer und mit was für einem Ziel die Daten bekommt oder bekommen hat.
Der Datenverwalter führt – wenn er über einen internen Datenschutzbeauftragten verfügt, durch den internen Datenschutzbeauftragten – eine Registratur, damit die Maßnahmen bezüglich der Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten kontrolliert werden und die betroffene Person informiert wird. Diese Registratur enthält den Kreis der betroffenen persönlichen Daten, den Kreis und die Anzahl der durch die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen, den Zeitpunkt, die Umstände und Auswirkungen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sowie die zur Abwehr vorgenommenen Maßnahmen, und alle anderen in der die Datenverwaltung vorschreibenden Rechtsvorschrift bestimmten Daten.
Der Datenverwalter protokolliert die Übermittlungen der Daten, damit die Rechtmäßigkeit der Weiterleitung kontrolliert wird, und die betroffene Person informiert wird. Diese Registratur enthält den Zeitpunkt der Weiterleitung der von ihm verwalteten persönlichen Daten, die Rechtsgrundlage und den Empfänger der Weiterleitung, den Kreis der weitergeleiteten persönlichen Daten, sowie alle anderen in der die Datenverwaltung vorschreibenden Rechtsvorschrift bestimmten Daten.
Auf das Gesuch des Anwenders gibt der Datenverwalter Informierung über die von ihm verwalteten, über Ziel, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverwaltung, über den Namen, Adresse des eventuellen Datenverwalters und über die Tätigkeit bezüglich der Datenverwaltung, weiterhin – wenn die persönlichen Daten der betroffenen Person weitergeleitet werden – darüber, wer und mit was für einem Ziel die Daten bekommt oder bekommen hat. Der Datenverwalter gibt die Information innerhalb der kürzesten Zeit, aber höchstens innerhalb von 15 Tagen ab der Einreichung des Gesuchs schriftlich in gemeinfasslicher Form. Die Informierung ist kostenlos.
Der Datenverwalter berichtigt die persönlichen Daten, wenn sie der Wahrheit nicht entsprechen, und die der Wahrheit entsprechenden persönlichen Daten dem Datenverwalter zur Verfügung stehen.
Der Datenverwalter sperrt die persönlichen Daten statt der Löschung, wenn der Anwender die beantragt, oder aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Informationen angenommen werden kann, dass die Löschung die berechtigten Interessen des Anwenders verletzen würde. Die gesperrten persönlichen Daten dürfen ausschließlich solange verwaltet werden, bis das Ziel der Datenverwaltung besteht, das das Löschen der persönlichen Daten ausgeschlossen hat.
Der Datenverwalter löscht die persönlichen Daten, wenn ihre Verwaltung rechtswidrig ist, der Anwender dies beantragt, die verwalteten persönlichen Daten mangelhaft oder falsch sind – und dieser Zustand rechtmäßig nicht gelöst werden kann –, es sei denn, dass die Löschung durch das Gesetz nicht ausgeschlossen ist, das Ziel der Datenverwaltung vergangen ist, oder die im Gesetz festgelegte Zeit der Datenspeicherung abgelaufen ist, oder es durch die Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (Behörde für Nationale Datenschutz und Informationsfreiheit) angeordnet worden ist.
Der Datenverwalter markiert die von ihm behandelten persönlichen Daten, wenn die betroffene Person ihre Richtigkeit oder Genauigkeit bestreitet, aber die Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit der umstrittenen persönlichen Daten eindeutig nicht festgestellt werden kann.
Die betroffene Person und alle müssen über die Berichtigung, Sperre, Markierung informiert werden, für die die Daten zum Ziel der Datenverwaltung früher weitergeleitet worden sind. Die Informierung kann weggelassen werden, wenn dies mit Rücksicht auf das Ziel der Datenverwaltung die Interessen der betroffenen Person nicht verletzt.
Wenn der Datenverwalter den Antrag der betroffenen Person auf Berichtigung, Sperre oder Löschung nicht erfüllt, dann teilt er innerhalb von 15 Tagen ab dem Erhalt des Antrags den sachlichen und rechtlichen Grund für die Abweisung des Antrags auf Berichtigung, Sperre oder Löschung schriftlich mit. Falls der Antrag auf Berichtigung, Sperre oder Löschung abgewiesen wird, informiert der Datenverwalter die betroffene Person über die Möglichkeiten des gerichtlichen Rechtsmittels, und darüber, wie sie sich an die Behörde wenden kann.
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IX. Rechtsmittel
Der Anwender kann gegen die Verwaltung seiner persönlichen Daten Einspruch erheben, wenn
- die Verwaltung (Übermittlung) der persönlichen Daten ausschließlich zur Geltendmachung der Rechte oder des berechtigten Interesse des Datenverwalters oder des Datenimporteurs nötig ist, es sei denn, wenn die Datenverwaltung durch das Gesetz angeordnet ist;
- die Verwaltung oder Übermittlung der persönlichen Daten zum Ziel der Direktakquisition, Meinungsforschung oder der wissenschaftlicher Forschung geschieht;
- in dem im Gesetz bestimmten sonstigen Fällen.
Der Datenverwalter prüft die Einwendung innerhalb der kürzesten Zeit, aber höchstens innerhalb von 15 Tagen ab dem Einreichen des Antrags, entscheidet, ob sie berechtigt ist, und benachrichtigt den Ansucher über das Ergebnis schriftlich. Falls der Datenverwalter feststellt, dass die Einwendung begründet ist, dann stellt er die Datenverwaltung – die weiteren Datenaufnahmen und -übermittlung auch inbegriffen – ein, sperrt die Daten, sowie benachrichtigt alle, denen er früher die mit der Einwendung betroffenen persönlichen Daten früher übermittelt hat, und, die verpflichtet sind, im Interesse der Geltendmachung des Rechts auf Einwendung Maßnahmen vorzunehmen, über die Einwendung und die aufgrund deren getroffenen Maßnahmen.
Falls der Anwender mit der Entscheidung des Datenverwalters nicht einverstanden ist, darf er dagegen vor Gericht gehen, und das Gericht wird vorrangig vorgehen.
Gegen die eventuelle Rechtsverletzung kann Rechtsmittel und Beschwerde bei Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (Behörde für Nationale Datenschutz und Informationsfreiheit) eingereicht werden:
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (Behörde für Nationale Datenschutz und Informationsfreiheit)
HU-1055 Budapest, Falk Miksa utca 9-11.
Anschrift: H-1363 Budapest, Postfach: 9
Telefon: +36 -1-391-1400
E-Mail: ugyfelszolgalat@naih.hu